Aus aktuellem Anlaß: Offener Brief an Frau Adam LDK + Landrat Schuster
16. Juni 2020 - Bernd Joschko - Amselweg 1 - 35649 Bischoffen-Roßbach
Betrifft: Frau Adam, Ihr Schreiben vom 5.6.2020 Z: 23/2020-RB-02-004
Androhung einer Nutzungsuntersagung des Anbaues
der ehemaligen Arztpraxis im Kamala
Hiermit widerspreche ich in allen Punkten. Sie haben am 28.1.2020 ein Nutzungsverbot
für das Haupthaus Kamala erlassen und dabei ein Nutzungsverbot des Anbaus
(ehem. Arztpraxis) extra ausgeklammert. Es gab wohl keine Kriterien dafür.
Dieses Nutzungsverbot hat das Verwaltungsgericht Gießen auf Grund meines
Eilantrages am 2. Juni 2020 aufgehoben. Es hat Sie in vielen Punkten gerügt
und klare Kriterien für ein Nutzungsverbot aufgestellt. Sie halten sich
wiederum nicht an diese Kriterien und ich sehe das angedrohte Nutzungsverbot
als weitere Schikane oder Vergeltung an. Ihre Argumentation ist nicht sachlich
und von falschen Annahmen getragen.
Wie schon öfter hatte ich um ein persönliches Gespräch gebeten,
um Unklarheiten Ihrerseits aufzuklären. Dem sind Sie bis heute nicht gefolgt
und so verursachen Sie ständig Verbote und Kosten und beanspruchen meine
wertvolle Zeit. Offensichtlich ist Ihnen nicht klar, was Sie, Frau Adam, anrichten.
Sollten Sie das Nutzungsverbot verhängen, wäre Frau Astrid Gugel,
meine Klientin, auch ihrer Wohnung und somit ihren Grundrechten auf Wohnung
und Arbeit beraubt, so wie Sie es auch bei mir gemacht haben - immerhin 120
Tage.
Wie Sie in Ihrem Schreiben vom 3.6.2020 mir mitteilen, besteht für Sie,
das Frau Gugel auferlegte Nutzungsverbot meines Sessionraum im Untergeschoß
des Haupthauses weiterhin fort: „Insofern kann derzeit keine legale Nutzung
von weiteren Räumen durch Frau Gugel erfolgen.“
So kann Frau Gugel seit mehreren Wochen nicht mehr ordentlich arbeiten, obwohl
Ihre Nutzungsuntersagung erst ab 30. Juni 2020 beginnt, darf sie auch vorher
nicht mehr den professionellen Sessionraum nutzen. Astrid mußte notdürftig
in den letzten Wochen im Baumhaus in der Gartenanlage arbeiten, das auch von
einer Abrißverfügung von Ihnen bedroht ist.
Das VG Gießen hat das Nutzungsverbot am 2. Juni 2020 für das Haupthaus
in allen Punkten aufgehoben. Astrid versteht daher Ihren Sachverhalt nicht und
bat um Aufklärung, den sie nicht bekam. Astrid Gugel hat die Kosten von
457,71 überwiesen und Einspruch erhoben, bekam aber keine weitere klare
Auskunft. Sie schrieb mir am 6. Juni:
„Weißt du, daß ich jetzt die einzige
Person bin, die meinen Sessionraum NICHT nutzen darf?
Während jeder andere es dürfte?
Und daß ich alle Räume im Haus nutzen darf außer den, den ich
brauche?
Und das gilt erst ab 1. Juli, gilt aber jetzt nicht NICHT.
Das heißt, ich habe für eine Verfügung bezahlt, die mir verbietet,
was verboten war. Und der Inhalt der Verfügung gilt schon die ganze Zeit,
trotzdem gilt die Verfügung jetzt noch nicht.
Wem kann ich das noch mitteilen, ohne gleich wieder zahlen zu müssen?
Ich bin mittlerweile eigentlich ganz entspannt. Wenn mein Leben im Herbst endet,
ist das auch ok. Ich will nichts mehr, vor allem nicht mehr kämpfen und
nicht mehr mich wehren. Und ich tu's auch nicht mehr, und niemand bringt mich
dazu, wieder anzufangen. Die können jetzt machen, was sie wollen und meinetwegen
um mich herum die Welt in Schutt und Asche legen, ich schaue nur noch zu und
pflanze Blumen.“
Sie, Frau Adam, haben mit dem Nutzungsverbot des Kamalas, der Abrißverfügung
der Häuschen im Kamala, dem Nutzungsverbot des Sessionsraums von Astrid
Gugel und der angedrohten Abrißverfügung meines Carports und dem
jetzigen angedrohten Nutzungsverbot von Astrid Wohnung, Astrid in eine große
Krise geworfen. Dies hat sie Ihnen auch vielmals mitgeteilt. Sie reagieren nicht
darauf, sondern verschärfen die Situation.
Werden existenzielle Grundrechte entzogen, kommt dies einem Schock gleich
und löst oft Krankheiten aus.
Astrid Gugel kann sich jetzt nur noch an die Öffentlichkeit wenden und
ich werde sie dabei unterstützen. Sollte sie jedoch resignieren, kommt
das ihrem Tod gleich.
Astrid wurde schon als Kleinkind im Beisein ihrer Mutter sexuell missbraucht.
Missbrauchte Kinder sind kaum lebensfähig, daher bekommt Astrid seit 7
Jahren hier eine Therapie – wie sehr viele Frauen vor ihr. Das Kamala
ist spezialisiert auf Menschen mit Missbrauchserfahrungen und betreibt Grundlagenforschung
: www.missbrauch.net
Häufig hängt Brustkrebs und sexueller Missbrauch in der Kindheit eng
zusammen. 70 % unserer Klientinnen sind Menschen mit Krebs und haben oft Missbrauch
erlebt. www.krebsforschung.net
Das synergetische Therapiezentrum Kamala existiert seit den 80iger Jahren und
1993 wurde eine Arztpraxis angebaut, weil wir immer mehr Menschen mit Krankheiten
als Klienten für intensive Selbsterfahrungsarbeit bekamen. Die Arztpraxis
wurde 1994 eingestellt. Der Arzt hatte bei einer Klientin, bei der Missbrauch
aufgedeckt wurde und diese Magenschmerzen bekam, sie ins Krankenhaus geschickt
und die Ärzte fanden dort nichts. Ausserdem hat dieser Arzt meinen Vater
falsch mit Medikamenten behandelt und er starb. Unser Ansatz ist synergetisch
und nicht schulmedizinisch: Daher die neue Bezeichnung Synergetisches Therapiezentrum.
Wir haben uns von diesem Arzt getrennt.
Als nächstes nutzte eine Heilpraktikerin diese Räume – allerdings
auch nur kurz. Danach zog eine Ärztin für Naturheilkunde in die Arztpraxis:
Angela Nau. Sie hatte ebenfalls sexuellen Missbrauch als Kind und sie erlernte
die von mir begründete Synergetik Therapie. Siehe Interview des Regionalsenders
ARD Berlin von 1996 https://www.youtube.com/watch?v=OdPiKURtrxw&t=710s
Danach wurde die Arzt-Praxis in eine Praxis für Synergetik Therapie verwandelt
und von Bettina K. 5 Jahre lang genutzt. Sie war Dialysepflichtig, bekam mehrmals
eine neue Niere und lebt nun schon 33 Jahre ohne große Nebenwirkungen.
Danach nutzte Sylke U. die Arztpraxis 7 Jahre. Sie hatte ebenfalls schweren
sexuellen Missbrauch in der Kindheit erlebt. Als Sylke in Goslar als Vorsitzende
des Berufsverbandes ein akutes Berufsverbot von Dr. Hepp vom Gesundheitsamt
bekam, aktualisierte sich ihre Hilflosigkeit der Missbrauchserfahrung und sie
bekam eine Nierenboden-Entzündung (ein Vertreibungskonflikt mit Hilflosigkeit).
Da sie als Kind oft krank war und dementsprechend Antibiotikaresistent war,
ging sie ganz knapp am Tod vorbei, denn ich begleitete sie nur mit Sessions
und wir verarbeiteten den Missbrauch. http://www.infocenter-goslar.de
Danach war es eine Profiler-Praxis und schließlich diente sie ab 2012
Klienten mit Missbrauch zum Therapieaufenthalt. Die letzte Klientin, die dort
für mehrere Jahre wohnte, war Martina C. mit ebenfalls Missbrauch in der
Kindheit vom Vater. Sie war an der Dialyse und bekam auch kostenlos Sessions
aus Forschungsgründen von mir.
Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=aG2b7KXrlqA
Die ersten 10 Jahre arbeiteten wir eng mit dem Gesundheitsamt LDK Dr. Schulz
zusammen und er wurde über jeden Schritt informiert. Danach riefen wir
die Gerichte erfolgreich an, wie Sie wissen.
Ich will damit klar aufzeigen:
Es gibt keine Nutzungsänderung im Kamala. Auch der von Ihnen verbotene
(wie Sie ihn abwertend nennen: „sog“.) Sessionraum von Astrid Gugel,
war 10 Jahre lang der Sessionraum von Rita Schreiber, die ebenfalls von ihrem
Vater als Kind sexuell missbraucht wurde. Sie ist heute die beste Therapeutin,
die ich kenne und gerade durch ihre eigene Geschichte hoch qualifiziert, Menschen
mit Missbrauch zu begleiten. Genau dies war auch die Absicht von Astrid Gugel.
Genau ihre Geschichte qualifiziert sie als Begleiterin für Menschen mit
sexuellem Missbrauch. Sie hat ein abgeschlossenes Studium Magister und das erste
Staatsexamen. Sie kann aber nicht mit Stress umgehen – wie sehr viele
missbrauchte Menschen. Und genau diesen Menschen wollen sie zerstören durch
ein widersinniges Arbeits- und Wohnverbot?
Die Richter am Verwaltungsgericht Gießen
haben am 2. Juni 2020 klar betont:
„Auch
die beanstandeten Nutzungsänderungen sind unzureichend festgestellt worden.
Sollen bestimmte Nutzungen baulicher Anlagen aus formellen und/oder materiellen
Gründen untersagt werden, bedarf es konkreter Feststellungen dazu, welche
Nutzungen möglicherweise genehmigt sind und welche Nutzungen tatsächlich
ausgeübt werden. Andernfalls lässt sich nicht sicher beurteilen, ob
die Nutzungen, die untersagt werden sollen, außerhalb der Variationsbreite
des möglicherweise Erlaubten liegen (Oberverwaltungsgericht für das
Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. November 2004 – 10 B 2076/04
–, Rn. 7, juris). Soweit der Antragsgegner in diesem Zusammenhang Nutzungsänderungen
bezüglich des Frau Gugel zur Verfügung gestellten Therapieraums und
der zur Vermietung vorgesehenen Appartements angenommen hat, fehlen solche Feststellungen.
Schließlich ist die Schlussfolgerung des Antragsgegners, dass die Änderungen
und Nutzungsänderungen in und an dem Gebäude die Genehmigungsfrage
der gesamten Anlage neu stellen, nicht in der gebotenen Weise dargelegt. Der
Antragsgegner scheint allein aufgrund der Quantität der Änderungen
von einer formellen Illegalität des Gebäudes ausgegangen zu sein.
Dies reicht jedoch nicht aus. Entscheidend ist vielmehr eine qualitative Betrachtungsweise.
Die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit für das gesamte Gebäude
stellt sich, wenn das Bauwerk seiner ursprünglichen Identität beraubt
wird (so im Ergebnis auch: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 31. März 2015, a.a.O.). Ein solcher Identitätsverlust tritt jedenfalls
dann ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass
er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische
Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die Arbeiten den Aufwand für
einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz
ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen
sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (vgl. zum Begriff der Änderung
in § 29 Abs. 1 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2005 – 4
B 60/05 –, Rn. 4, juris).“ Original
als pdf
Tatsache
ist,
in der ehemaligen Arztpraxis sind keine statisch relevanten Wände verändert
worden, sondern nur 2 Trennwände aus feuerhemmendem Fermacell zusätzlich
errichtet worden – eine Trennwand als Tür.
Der Eingang wurde mit einem Windfang versehen, der tatsächlich 41 cm über
die Baugrenze reicht. Seinerzeit wurde aber beim Nachbar Siegfried Brück
eine Genehmigung eingeholt, da er auch zeitweise Hausmeister im Kamala war.
Der Windfang ist ca 2 m hoch und von der Grenze 2 m entfernt. Er ragt etwa wie
der Dachüberstand über das Gebäude hinaus. Er sollte beim Energiesparen
helfen.
Frau Adam, Sie schreiben: „Im Obergeschoß wurden zwei neue Zugänge
geschaffen und zwei Außentreppen angebaut.“
Das ist falsch. Ein Eingang existiere schon, sonst hätte man das Obergeschoß
nicht betreten können. Ein zusätzlicher Eingang wurde geschaffen,
um eine verbesserte Flucht bei Brandgefahr zu realisieren. Dieser existiert
schon knapp 20 Jahre und wurde von einer Fachfirma errichtet.
Wenn Sie die Schlafemporen stören, nenn Sie mir die Gründe. Es kann
nicht sein, wenn ich ein Bett aufstelle, muß ich vorher das Bauamt fragen?
Wir sind für jeden konstruktiven Hinweis dankbar. Dazu braucht es immer
ein gemeinsames Gespräch, was Sie permanent verweigern.
Meine Sichtweise ist:
1) Das synergetische Therapiezentrum wurde als solches inhaltlich zwischen 1988
und 1992 errichtet und existiert bis heute. Die Nutzung der verschiedenen Räumen
unterliegt einer ständigen Veränderung, wie es bei neuen innovativen
Geschäftsbereichen evolutionär sinnvoll ist. Was heute ein Schlafraum
ist, ist morgen ein Session- oder Meditationsraum usw. Der Tagungshausbetrieb
wurde dagegen eingestellt. Ich kann keine relevanten Veränderungen erkennen,
wofür ich eine Nutzungsänderung oder neuen Bauantrag bräuchte.
Sie können mir aber gerne klare Hinweise geben, gemäß der neuen
Rechtsprechung des VG Gießen vom 2. Juni 2020 – siehe oben!
2)
Sollte Astrid Gugel ein Wohnungsverbot bekommen, werden wir uns an die Öffentlichkeit
wenden. Sie ist bereit, ihre Session auf YOUTUBE zu veröffentlichen, in
denen Sie Frau Adam, als Person des Öffentlichen Lebens in ihrer Innenwelt
bearbeitet werden. Sie fungieren offensichtlich als Auslöser – selbstähnlich
wie ihre Mutter – emphatielos für ihre Traumen. Menschen mit sexuellen
Traumen erlebten völlige Hilflosigkeit und müssen sich bei selbstähnlichen
Triggersituationen wehren, um nicht zu sterben.
3) Ich wende mich hiermit auch an den Landrat Wolfgang Schuster, da es bei der
Herstellung von Öffentlichkeit auch um das Image des LDK geht – leider
hat Ihr Vorgesetzter Michael Decker keinerlei Reaktion zur Klärung gezeigt.
4) Der Bischoffer Bürgermeister Venohr ist ebenfalls wichtig in der Klärung
des Überlebens des Kamalas, da Ihre Abrißverfügung von der Gemeinde
Bischoffen aufgehoben werden könnte. Aktuell wird ein neues Baugebiet in
Roßbach erschlossen, in dessen Mitte das Kamala liegt und genau dieser
Bereich wird als Baugebiet ausgeschlossen. Die Häuschen im Garten können
gerettet werden, wenn dieses Gebiet auch Bauland oder Gewerbeland wird, wie
ich seit 1972 begründet einfordere.
Ich empfehle Ihnen meine WEBsite: www.missbrauch.net
Sie enthält knapp 100 Sessions als Video. Früher hat ein Arzt versucht
zu helfen, heute helfen Betroffene viel besser und kompetenter ihren Leidensgenossen.
Wir erforschen seit 30 Jahren dieses Thema, was jetzt gerade erst in den Mainstreammedien
sichtbar wird. Auch der Therapieverlauf von Anna wird dort veröffentlicht.
Auch sie hat im Familienfeld sexuellen Missbrauch, der bis nach Stalingrad zurückreicht.
Sie wohnte auch 6 Jahre im Kamala und bekam kostenlos Sessions von mir.
http://missbrauch.net/anna-44ses.html
Die Geschichte von Astrid Gugel passt in die Zeit der Aufdeckung von Kindesmissbrauch.
Es lässt sich leicht eine typische Story daraus bilden mit 3 üblichen
Schwerpunkten: Astrid ist das "Opfer",
ich bin der "Gute",
der eine Therapieform entwickelte und ihr kostenlos hilft und Sie, Frau Adam
mit Bürgermeister Venohr sind als Paar das „Böse“,
das Astrid die Grundrechte auf Arbeit und Wohnen wegnehmen will und das Kamala
abreißen und vernichten wollen. Wollen Sie wirklich so bekannt werden?
Dann beschweren Sie sich aber später nicht.
Der Brandanschlag auf das Kamala am 11. Januar 2020 wurde ebenfalls von einer
Frau mit Missbrauch verübt. Sie bekam in der Gesellschaft durch die unzureichenden
Therapien keine ausreichende Hilfe und war keine Klientin von uns. Vielleicht
war sie aber auch „fremdgesteuert“, wie einige vermuten, denn am
anderen Morgen bereute sie ihre Tat und stellte sich der Polizei. Die Verhandlung
ist am 7. Juli 2020 in Limburg. Der Schaden liegt bei 150.000 €.
Verschwörungstheoretiker sehen da einen Zusammenhang mit der Mela Geschichte.
Sie wurde nach ihren eigenen Erinnerungen von den Freimaurern konditioniert
und wollte, dass ich ihre Geschichte veröffentliche.
http://missbrauch.net/mela.html
Frau Adam - Was ist Ihre Motivation das synergetische Therapiezentrum Kamala
zu zerstören? Warum suchen Sie nicht das Gespräch?
Eine Behörde hat für den Menschen da zu sein und nicht umgedreht.
Ich habe in den letzten 30 Geschäftsjahren 7 Millionen Umsatz gemacht und
das Steueraufkommen dürfte bei 3 Millionen liegen.
Gerne nehme ich konstruktive Hinweise von Beamten entgegen. Ich habe selbst
einige Jahre bei einem Bundesamt gearbeitet. Aber in der heutigen Zeit die Lebensgrundlagen
und Grundrechte einzuschränken oder zu zerstören und Gesundheit zu
reduzieren geht gar nicht.
Mit freundlichen
Grüßen
Bernd Joschko
Dieses Schreiben wird als „offener Brief“ auf meiner WEBsite www.missbrauch.net
veröffentlicht.
Es geht gleichzeitig als Mail an:
Landrat Schuster, Rechtsabteilung des LDK, Bürgermeister Venohr
Kamala Hilfe
Bürgermeister Venohr von der Gemeinde Bischoffen arbeitet offensicht mit Frau Adam LDK zusammen. Sie schickte mir am 11. Mai eine Abrißverfügung für meine Häuschen im Garten, die seit 1992 dort stehen, auszuführen bis Ende August 2020. Bürgermeister Venohr eröffent im Juni 2020 ein neues Baugebiet in Roßbach direkt am Kamala und blendet den Garten mit den Häuschen aus, damit dies kein Bauland wird. Somit kann ich seit 48 Jahren keinen Bauantrag stellen. Ich stellte schon 1972 einen Antrag auf Gewerbeland, bekam die Zusage und diese wurde nie eingehalten. Das Land war schon von meinem Vater 1948 als Bauland genehmigt. In Kürze hier mehr zu den Hintergründen ...
Willst du mich unterstützen? Bitte schreibe eine Unterstützermail - wenn du magst, schicke mir eine Kopie, die dann hier veröffentlicht wird: joschko@psychobionik.net Bürgermeister Venohr: r.venohr@bischoffen.de Bauen + Wohnen LDK: sabine.adam@lahn-dill-kreis.de oder Landrat Wolfgang Schuster (SPD) landrat@lahn-dill-kreis.de |
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Danke für die Unterstützer-Mails - ich bin sehr berührt. Das Kamala ist mein Lebenswerk - es sollte erhalten bleiben. 1) Monika Würth |
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Sexueller Kindesmissbrauch: Therapieplätze dringend gesucht
Dtsch Ärzteblatt 2012; 109(44): A-2172 / B-1772 / C-1738
Eine bessere Versorgung für Betroffene von
sexueller Gewalt – das fordert der Unabhängige Beauftragte schon
2012
Wer als Kind sexuell missbraucht wurde, leidet oft noch jahrzehntelang an den
Folgen. Doch die Versorgung der Betroffenen ist in Deutschland nicht gut. Es
fehlen bundesweit Hilfsangebote und Opferambulanzen, damit Betroffene schnelle
und spezialisierte Hilfe erhalten. Psychotherapeutische Behandlung steht ihnen
nicht so unkompliziert zur Verfügung, wie dies erforderlich wäre,
auch weil es zu wenig Therapieplätze gibt. Zudem fehlt es an Informationen
über bestehende Angebote.