Aus aktuellem Anlaß: Offener Brief an Frau Adam LDK + Landrat Schuster

Ein Brandanschlag verwüstet das Synergetische Therapiezentrum Kamala und das Bauamt verbietet sofort die weitere Nutzung.

Wie eine Behörde einer Selbständigen zusätzlich den Boden unter den Füßen wegzieht. Wird Astrid krank oder wehrt sie sich?

Hier im Kamala wird seit vielen Jahren die Folgen von sexuellem Missbrauch erforscht. Soll es von "fremden Mächten" zerstört werden - wie Verschwörungstheoretiker vermuten? Die Geschichte mit Mela? Gehört das Bauamt dazu? Das Verwaltungsgericht Gießen schreitet ein und schafft vorerst Ordnung.

 

16. Juni 2020 - Bernd Joschko - Amselweg 1 - 35649 Bischoffen-Roßbach

Betrifft: Frau Adam, Ihr Schreiben vom 5.6.2020 Z: 23/2020-RB-02-004

Androhung einer Nutzungsuntersagung des Anbaues der ehemaligen Arztpraxis im Kamala

Hiermit widerspreche ich in allen Punkten. Sie haben am 28.1.2020 ein Nutzungsverbot für das Haupthaus Kamala erlassen und dabei ein Nutzungsverbot des Anbaus (ehem. Arztpraxis) extra ausgeklammert. Es gab wohl keine Kriterien dafür. Dieses Nutzungsverbot hat das Verwaltungsgericht Gießen auf Grund meines Eilantrages am 2. Juni 2020 aufgehoben. Es hat Sie in vielen Punkten gerügt und klare Kriterien für ein Nutzungsverbot aufgestellt. Sie halten sich wiederum nicht an diese Kriterien und ich sehe das angedrohte Nutzungsverbot als weitere Schikane oder Vergeltung an. Ihre Argumentation ist nicht sachlich und von falschen Annahmen getragen.

Wie schon öfter hatte ich um ein persönliches Gespräch gebeten, um Unklarheiten Ihrerseits aufzuklären. Dem sind Sie bis heute nicht gefolgt und so verursachen Sie ständig Verbote und Kosten und beanspruchen meine wertvolle Zeit. Offensichtlich ist Ihnen nicht klar, was Sie, Frau Adam, anrichten.
Sollten Sie das Nutzungsverbot verhängen, wäre Frau Astrid Gugel, meine Klientin, auch ihrer Wohnung und somit ihren Grundrechten auf Wohnung und Arbeit beraubt, so wie Sie es auch bei mir gemacht haben - immerhin 120 Tage.

Wie Sie in Ihrem Schreiben vom 3.6.2020 mir mitteilen, besteht für Sie, das Frau Gugel auferlegte Nutzungsverbot meines Sessionraum im Untergeschoß des Haupthauses weiterhin fort: „Insofern kann derzeit keine legale Nutzung von weiteren Räumen durch Frau Gugel erfolgen.“

So kann Frau Gugel seit mehreren Wochen nicht mehr ordentlich arbeiten, obwohl Ihre Nutzungsuntersagung erst ab 30. Juni 2020 beginnt, darf sie auch vorher nicht mehr den professionellen Sessionraum nutzen. Astrid mußte notdürftig in den letzten Wochen im Baumhaus in der Gartenanlage arbeiten, das auch von einer Abrißverfügung von Ihnen bedroht ist.

Das VG Gießen hat das Nutzungsverbot am 2. Juni 2020 für das Haupthaus in allen Punkten aufgehoben. Astrid versteht daher Ihren Sachverhalt nicht und bat um Aufklärung, den sie nicht bekam. Astrid Gugel hat die Kosten von 457,71 überwiesen und Einspruch erhoben, bekam aber keine weitere klare Auskunft. Sie schrieb mir am 6. Juni:

„Weißt du, daß ich jetzt die einzige Person bin, die meinen Sessionraum NICHT nutzen darf?
Während jeder andere es dürfte?
Und daß ich alle Räume im Haus nutzen darf außer den, den ich brauche?
Und das gilt erst ab 1. Juli, gilt aber jetzt nicht NICHT.
Das heißt, ich habe für eine Verfügung bezahlt, die mir verbietet, was verboten war. Und der Inhalt der Verfügung gilt schon die ganze Zeit, trotzdem gilt die Verfügung jetzt noch nicht.
Wem kann ich das noch mitteilen, ohne gleich wieder zahlen zu müssen?
Ich bin mittlerweile eigentlich ganz entspannt. Wenn mein Leben im Herbst endet, ist das auch ok. Ich will nichts mehr, vor allem nicht mehr kämpfen und nicht mehr mich wehren. Und ich tu's auch nicht mehr, und niemand bringt mich dazu, wieder anzufangen. Die können jetzt machen, was sie wollen und meinetwegen um mich herum die Welt in Schutt und Asche legen, ich schaue nur noch zu und pflanze Blumen.“

Sie, Frau Adam, haben mit dem Nutzungsverbot des Kamalas, der Abrißverfügung der Häuschen im Kamala, dem Nutzungsverbot des Sessionsraums von Astrid Gugel und der angedrohten Abrißverfügung meines Carports und dem jetzigen angedrohten Nutzungsverbot von Astrid Wohnung, Astrid in eine große Krise geworfen. Dies hat sie Ihnen auch vielmals mitgeteilt. Sie reagieren nicht darauf, sondern verschärfen die Situation.

Werden existenzielle Grundrechte entzogen, kommt dies einem Schock gleich und löst oft Krankheiten aus.

Astrid Gugel kann sich jetzt nur noch an die Öffentlichkeit wenden und ich werde sie dabei unterstützen. Sollte sie jedoch resignieren, kommt das ihrem Tod gleich.

Astrid wurde schon als Kleinkind im Beisein ihrer Mutter sexuell missbraucht. Missbrauchte Kinder sind kaum lebensfähig, daher bekommt Astrid seit 7 Jahren hier eine Therapie – wie sehr viele Frauen vor ihr. Das Kamala ist spezialisiert auf Menschen mit Missbrauchserfahrungen und betreibt Grundlagenforschung : www.missbrauch.net

Häufig hängt Brustkrebs und sexueller Missbrauch in der Kindheit eng zusammen. 70 % unserer Klientinnen sind Menschen mit Krebs und haben oft Missbrauch erlebt. www.krebsforschung.net

Das synergetische Therapiezentrum Kamala existiert seit den 80iger Jahren und 1993 wurde eine Arztpraxis angebaut, weil wir immer mehr Menschen mit Krankheiten als Klienten für intensive Selbsterfahrungsarbeit bekamen. Die Arztpraxis wurde 1994 eingestellt. Der Arzt hatte bei einer Klientin, bei der Missbrauch aufgedeckt wurde und diese Magenschmerzen bekam, sie ins Krankenhaus geschickt und die Ärzte fanden dort nichts. Ausserdem hat dieser Arzt meinen Vater falsch mit Medikamenten behandelt und er starb. Unser Ansatz ist synergetisch und nicht schulmedizinisch: Daher die neue Bezeichnung Synergetisches Therapiezentrum. Wir haben uns von diesem Arzt getrennt.

Als nächstes nutzte eine Heilpraktikerin diese Räume – allerdings auch nur kurz. Danach zog eine Ärztin für Naturheilkunde in die Arztpraxis: Angela Nau. Sie hatte ebenfalls sexuellen Missbrauch als Kind und sie erlernte die von mir begründete Synergetik Therapie. Siehe Interview des Regionalsenders ARD Berlin von 1996 https://www.youtube.com/watch?v=OdPiKURtrxw&t=710s

Danach wurde die Arzt-Praxis in eine Praxis für Synergetik Therapie verwandelt und von Bettina K. 5 Jahre lang genutzt. Sie war Dialysepflichtig, bekam mehrmals eine neue Niere und lebt nun schon 33 Jahre ohne große Nebenwirkungen.

Danach nutzte Sylke U. die Arztpraxis 7 Jahre. Sie hatte ebenfalls schweren sexuellen Missbrauch in der Kindheit erlebt. Als Sylke in Goslar als Vorsitzende des Berufsverbandes ein akutes Berufsverbot von Dr. Hepp vom Gesundheitsamt bekam, aktualisierte sich ihre Hilflosigkeit der Missbrauchserfahrung und sie bekam eine Nierenboden-Entzündung (ein Vertreibungskonflikt mit Hilflosigkeit). Da sie als Kind oft krank war und dementsprechend Antibiotikaresistent war, ging sie ganz knapp am Tod vorbei, denn ich begleitete sie nur mit Sessions und wir verarbeiteten den Missbrauch. http://www.infocenter-goslar.de

Danach war es eine Profiler-Praxis und schließlich diente sie ab 2012 Klienten mit Missbrauch zum Therapieaufenthalt. Die letzte Klientin, die dort für mehrere Jahre wohnte, war Martina C. mit ebenfalls Missbrauch in der Kindheit vom Vater. Sie war an der Dialyse und bekam auch kostenlos Sessions aus Forschungsgründen von mir.
Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=aG2b7KXrlqA

Die ersten 10 Jahre arbeiteten wir eng mit dem Gesundheitsamt LDK Dr. Schulz zusammen und er wurde über jeden Schritt informiert. Danach riefen wir die Gerichte erfolgreich an, wie Sie wissen.

Ich will damit klar aufzeigen:

Es gibt keine Nutzungsänderung im Kamala. Auch der von Ihnen verbotene (wie Sie ihn abwertend nennen: „sog“.) Sessionraum von Astrid Gugel, war 10 Jahre lang der Sessionraum von Rita Schreiber, die ebenfalls von ihrem Vater als Kind sexuell missbraucht wurde. Sie ist heute die beste Therapeutin, die ich kenne und gerade durch ihre eigene Geschichte hoch qualifiziert, Menschen mit Missbrauch zu begleiten. Genau dies war auch die Absicht von Astrid Gugel. Genau ihre Geschichte qualifiziert sie als Begleiterin für Menschen mit sexuellem Missbrauch. Sie hat ein abgeschlossenes Studium Magister und das erste Staatsexamen. Sie kann aber nicht mit Stress umgehen – wie sehr viele missbrauchte Menschen. Und genau diesen Menschen wollen sie zerstören durch ein widersinniges Arbeits- und Wohnverbot?

Wir bilden hier zum neuen Beruf des Psychobionik Coach aus, damit sie auch Menschen mit Missbrauch helfen können, sich von der schrecklichen Vergangenheit zu befreien. Diese Art von Arbeit ist Deutschlandweit einzigartig. Die veröffentlichten Prüfungen zeigen das hohe Niveau des Könnens. Es ist eine Klientin mit sexuellem Missbrauch.

2 Beispiele

 

 

 

 

Die Richter am Verwaltungsgericht Gießen haben am 2. Juni 2020 klar betont:

„Auch die beanstandeten Nutzungsänderungen sind unzureichend festgestellt worden. Sollen bestimmte Nutzungen baulicher Anlagen aus formellen und/oder materiellen Gründen untersagt werden, bedarf es konkreter Feststellungen dazu, welche Nutzungen möglicherweise genehmigt sind und welche Nutzungen tatsächlich ausgeübt werden. Andernfalls lässt sich nicht sicher beurteilen, ob die Nutzungen, die untersagt werden sollen, außerhalb der Variationsbreite des möglicherweise Erlaubten liegen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. November 2004 – 10 B 2076/04 –, Rn. 7, juris). Soweit der Antragsgegner in diesem Zusammenhang Nutzungsänderungen bezüglich des Frau Gugel zur Verfügung gestellten Therapieraums und der zur Vermietung vorgesehenen Appartements angenommen hat, fehlen solche Feststellungen.

Schließlich ist die Schlussfolgerung des Antragsgegners, dass die Änderungen und Nutzungsänderungen in und an dem Gebäude die Genehmigungsfrage der gesamten Anlage neu stellen, nicht in der gebotenen Weise dargelegt. Der Antragsgegner scheint allein aufgrund der Quantität der Änderungen von einer formellen Illegalität des Gebäudes ausgegangen zu sein. Dies reicht jedoch nicht aus. Entscheidend ist vielmehr eine qualitative Betrachtungsweise.
Die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit für das gesamte Gebäude stellt sich, wenn das Bauwerk seiner ursprünglichen Identität beraubt wird (so im Ergebnis auch: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2015, a.a.O.). Ein solcher Identitätsverlust tritt jedenfalls dann ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (vgl. zum Begriff der Änderung in § 29 Abs. 1 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2005 – 4 B 60/05 –, Rn. 4, juris).“ Original als pdf


 


Tatsache ist,

in der ehemaligen Arztpraxis sind keine statisch relevanten Wände verändert worden, sondern nur 2 Trennwände aus feuerhemmendem Fermacell zusätzlich errichtet worden – eine Trennwand als Tür.

Der Eingang wurde mit einem Windfang versehen, der tatsächlich 41 cm über die Baugrenze reicht. Seinerzeit wurde aber beim Nachbar Siegfried Brück eine Genehmigung eingeholt, da er auch zeitweise Hausmeister im Kamala war. Der Windfang ist ca 2 m hoch und von der Grenze 2 m entfernt. Er ragt etwa wie der Dachüberstand über das Gebäude hinaus. Er sollte beim Energiesparen helfen.

Frau Adam, Sie schreiben: „Im Obergeschoß wurden zwei neue Zugänge geschaffen und zwei Außentreppen angebaut.“

Das ist falsch. Ein Eingang existiere schon, sonst hätte man das Obergeschoß nicht betreten können. Ein zusätzlicher Eingang wurde geschaffen, um eine verbesserte Flucht bei Brandgefahr zu realisieren. Dieser existiert schon knapp 20 Jahre und wurde von einer Fachfirma errichtet.
Wenn Sie die Schlafemporen stören, nenn Sie mir die Gründe. Es kann nicht sein, wenn ich ein Bett aufstelle, muß ich vorher das Bauamt fragen? Wir sind für jeden konstruktiven Hinweis dankbar. Dazu braucht es immer ein gemeinsames Gespräch, was Sie permanent verweigern.

 

 

 


Meine Sichtweise ist:

1) Das synergetische Therapiezentrum wurde als solches inhaltlich zwischen 1988 und 1992 errichtet und existiert bis heute. Die Nutzung der verschiedenen Räumen unterliegt einer ständigen Veränderung, wie es bei neuen innovativen Geschäftsbereichen evolutionär sinnvoll ist. Was heute ein Schlafraum ist, ist morgen ein Session- oder Meditationsraum usw. Der Tagungshausbetrieb wurde dagegen eingestellt. Ich kann keine relevanten Veränderungen erkennen, wofür ich eine Nutzungsänderung oder neuen Bauantrag bräuchte. Sie können mir aber gerne klare Hinweise geben, gemäß der neuen Rechtsprechung des VG Gießen vom 2. Juni 2020 – siehe oben!

2) Sollte Astrid Gugel ein Wohnungsverbot bekommen, werden wir uns an die Öffentlichkeit wenden. Sie ist bereit, ihre Session auf YOUTUBE zu veröffentlichen, in denen Sie Frau Adam, als Person des Öffentlichen Lebens in ihrer Innenwelt bearbeitet werden. Sie fungieren offensichtlich als Auslöser – selbstähnlich wie ihre Mutter – emphatielos für ihre Traumen. Menschen mit sexuellen Traumen erlebten völlige Hilflosigkeit und müssen sich bei selbstähnlichen Triggersituationen wehren, um nicht zu sterben.

3) Ich wende mich hiermit auch an den Landrat Wolfgang Schuster, da es bei der Herstellung von Öffentlichkeit auch um das Image des LDK geht – leider hat Ihr Vorgesetzter Michael Decker keinerlei Reaktion zur Klärung gezeigt.

4) Der Bischoffer Bürgermeister Venohr ist ebenfalls wichtig in der Klärung des Überlebens des Kamalas, da Ihre Abrißverfügung von der Gemeinde Bischoffen aufgehoben werden könnte. Aktuell wird ein neues Baugebiet in Roßbach erschlossen, in dessen Mitte das Kamala liegt und genau dieser Bereich wird als Baugebiet ausgeschlossen. Die Häuschen im Garten können gerettet werden, wenn dieses Gebiet auch Bauland oder Gewerbeland wird, wie ich seit 1972 begründet einfordere.

Ich empfehle Ihnen meine WEBsite: www.missbrauch.net

Sie enthält knapp 100 Sessions als Video. Früher hat ein Arzt versucht zu helfen, heute helfen Betroffene viel besser und kompetenter ihren Leidensgenossen.

Wir erforschen seit 30 Jahren dieses Thema, was jetzt gerade erst in den Mainstreammedien sichtbar wird. Auch der Therapieverlauf von Anna wird dort veröffentlicht. Auch sie hat im Familienfeld sexuellen Missbrauch, der bis nach Stalingrad zurückreicht. Sie wohnte auch 6 Jahre im Kamala und bekam kostenlos Sessions von mir.

http://missbrauch.net/anna-44ses.html

Die Geschichte von Astrid Gugel passt in die Zeit der Aufdeckung von Kindesmissbrauch. Es lässt sich leicht eine typische Story daraus bilden mit 3 üblichen Schwerpunkten: Astrid ist das "Opfer", ich bin der "Gute", der eine Therapieform entwickelte und ihr kostenlos hilft und Sie, Frau Adam mit Bürgermeister Venohr sind als Paar das Böse, das Astrid die Grundrechte auf Arbeit und Wohnen wegnehmen will und das Kamala abreißen und vernichten wollen. Wollen Sie wirklich so bekannt werden? Dann beschweren Sie sich aber später nicht.

Der Brandanschlag auf das Kamala am 11. Januar 2020 wurde ebenfalls von einer Frau mit Missbrauch verübt. Sie bekam in der Gesellschaft durch die unzureichenden Therapien keine ausreichende Hilfe und war keine Klientin von uns. Vielleicht war sie aber auch „fremdgesteuert“, wie einige vermuten, denn am anderen Morgen bereute sie ihre Tat und stellte sich der Polizei. Die Verhandlung ist am 7. Juli 2020 in Limburg. Der Schaden liegt bei 150.000 €.
Verschwörungstheoretiker sehen da einen Zusammenhang mit der Mela Geschichte. Sie wurde nach ihren eigenen Erinnerungen von den Freimaurern konditioniert und wollte, dass ich ihre Geschichte veröffentliche. http://missbrauch.net/mela.html

Frau Adam - Was ist Ihre Motivation das synergetische Therapiezentrum Kamala zu zerstören? Warum suchen Sie nicht das Gespräch?
Eine Behörde hat für den Menschen da zu sein und nicht umgedreht. Ich habe in den letzten 30 Geschäftsjahren 7 Millionen Umsatz gemacht und das Steueraufkommen dürfte bei 3 Millionen liegen.

Gerne nehme ich konstruktive Hinweise von Beamten entgegen. Ich habe selbst einige Jahre bei einem Bundesamt gearbeitet. Aber in der heutigen Zeit die Lebensgrundlagen und Grundrechte einzuschränken oder zu zerstören und Gesundheit zu reduzieren geht gar nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Joschko

Dieses Schreiben wird als „offener Brief“ auf meiner WEBsite www.missbrauch.net veröffentlicht.

Es geht gleichzeitig als Mail an:
Landrat Schuster, Rechtsabteilung des LDK, Bürgermeister Venohr

 

 

 

Kamala Hilfe

Bürgermeister Venohr von der Gemeinde Bischoffen arbeitet offensicht mit Frau Adam LDK zusammen. Sie schickte mir am 11. Mai eine Abrißverfügung für meine Häuschen im Garten, die seit 1992 dort stehen, auszuführen bis Ende August 2020.

Bürgermeister Venohr eröffent im Juni 2020 ein neues Baugebiet in Roßbach direkt am Kamala und blendet den Garten mit den Häuschen aus, damit dies kein Bauland wird. Somit kann ich seit 48 Jahren keinen Bauantrag stellen.

Ich stellte schon 1972 einen Antrag auf Gewerbeland, bekam die Zusage und diese wurde nie eingehalten. Das Land war schon von meinem Vater 1948 als Bauland genehmigt.

In Kürze hier mehr zu den Hintergründen ...

 

Willst du mich unterstützen? Bitte schreibe eine Unterstützermail - wenn du magst, schicke mir eine Kopie, die dann hier veröffentlicht wird: joschko@psychobionik.net

Bürgermeister Venohr: r.venohr@bischoffen.de

Bauen + Wohnen LDK: sabine.adam@lahn-dill-kreis.de oder Landrat Wolfgang Schuster (SPD) landrat@lahn-dill-kreis.de

Danke für die Unterstützer-Mails - ich bin sehr berührt. Das Kamala ist mein Lebenswerk - es sollte erhalten bleiben.

1) Monika Würth
2) Sabina Bahr &Oliver Fau-Bahr
3) Heike Maria Förster
4) Jörg Hampel


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Sexueller Kindesmissbrauch: Therapieplätze dringend gesucht
Dtsch Ärzteblatt 2012; 109(44): A-2172 / B-1772 / C-1738

Eine bessere Versorgung für Betroffene von sexueller Gewalt – das fordert der Unabhängige Beauftragte schon 2012
Wer als Kind sexuell missbraucht wurde, leidet oft noch jahrzehntelang an den Folgen. Doch die Versorgung der Betroffenen ist in Deutschland nicht gut. Es fehlen bundesweit Hilfsangebote und Opferambulanzen, damit Betroffene schnelle und spezialisierte Hilfe erhalten. Psychotherapeutische Behandlung steht ihnen nicht so unkompliziert zur Verfügung, wie dies erforderlich wäre, auch weil es zu wenig Therapieplätze gibt. Zudem fehlt es an Informationen über bestehende Angebote.